Liebe Luftsportler,
Ab sofort ist der Schulungsbetrieb gem. § 12 (1) ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO unter folgenden Voraussetzungen wieder möglich:
- Ein Infektionsschutzkonzept ist vorzuhalten (§ 5) Hierzu könnt ihr unseren vorgeschlagenen Leitfaden nutzen: DOWNLOAD LEITFADEN
- Abstandsregeln sind einzuhalten (siehe § 3)
- Mund-Nasen-Schutz ist zu verwenden (§ 6)
- Zur Beförderung von Fluggästen sind die o.g. Bestimmungen analog anzuwenden.
Zum Nachlesen hier der Link zur Verordnung: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen