Schulungsbetrieb wieder möglich – Voraussetzungen müssen beachtet werden

Liebe Luftsportler, Ab sofort ist der Schulungsbetrieb gem. § 12 (1)   ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO unter folgenden Voraussetzungen wieder möglich: Ein Infektionsschutzkonzept ist vorzuhalten (§ 5) Hierzu könnt ihr unseren vorgeschlagenen Leitfaden nutzen: DOWNLOAD LEITFADEN Abstandsregeln sind einzuhalten (siehe § 3) Mund-Nasen-Schutz ist zu verwenden (§ 6) Zur Beförderung von Fluggästen sind die o.g. Bestimmungen analog anzuwenden. Zum Nachlesen…