– Die Geschäftsordnung wurde am 09.03.2016 beschlossen und für verbindlich erklärt. –
§ 1 Geltungsbereich
Der LSV Thüringen e.V. ( LSV Th.) vertritt die Belange der Luftsportler des Landes Thüringen.
Dabei sind die Satzung des DAeC e.V. die Satzung des LSV Th., die Beschlüsse der Mitgliederhauptversammlung des DAeC und des LSV-Th,
Beschlüsse des Präsidiums des DAeC e.V. und des LSV Th. e.V. und die Grundsätze der FAI zu beachten.
§ 2 Organe
- Die Mitgliederhauptversammlung des LSV Th. e.V.
- Das Präsidium des LSV Th e.V.
- Der geschäftsführende Vorstand
- Die Sportfachgruppen
§ 3 Mitgliederhauptversammlung
Die Mitgliederhauptversammlung ist als die unmittelbare Vertretung der Vereine und der Einzelmitglieder das oberste Organ des LSV Thüringens.
Sie erfüllt folgende Aufgaben:
– Anträge auf Satzungsänderungen und deren Beschluß
– Ausschluss von Mitgliedern
– Wahl von zwei Kassenprüfern für die Dauer von zwei Jahren zur Prüfung der Kassen und der Bücher
– Bestätigung des Geschäftsberichtes und des Haushaltsberichtes
– Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Schatzmeisters für die Dauer von vier Jahren
– Bestätigung der Haushaltvorschläge einschließlich des Beschlusses über den Grundbeitrag für das kommende Geschäftsjahr
Die Mitgliederhauptversammlung tritt mindestens einmal Jahr zusammen.
Einladung, Tagesordnung
Die Einladung zur Mitgliederhauptversammlung erfolgt durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen.
Die TO enthält folgende Punkte:
– Wahl des Versammlungsleiters, des Protokollführers und des Wahlleiters
– Tätigkeitsbericht des Präsidenten und des Schatzmeisters
– Tätigkeitsberichte der Vorsitzenden der Sportfachgruppen und der Referenten
– Diskussion
– Genehmigung des Haushaltsberichtes
– Haushaltvorschläge – evtl. Neufestlegung des Beitrages für das kommende Geschäftsjahr
– Anträge auf Satzungsänderung und Beschlussfassung dazu
– Beschlüsse zum Haushaltvorschlag und zur Beitragfestsetzung
– Wahl der Kassenprüfer für die Folgejahre
Im Wahljahr zusätzlich:
– Wahlvorschläge für das Präsidium
– Wahl des Präsidiums
Stimmrecht
Jeder Verein hat für je 20 seiner beitragspflichtig gemeldeten Mitglieder eine Stimme.
Der gleiche Schlüssel gilt für die Einzelmitglieder des LSV Th. e.V.
Daraus bestimmt sich die Anzahl der Delegierten zur Mitgliederhauptversammlung.
Die Präsidiumsmitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Anträge, Rederecht
Jeder Stimmberechtigte hat das Recht, Anträge zur Satzung und den Ordnungen des LSV Th. e.V. zu stellen.
Diese Anträge sind schriftlich an die Geschäftstelle mit Frist eine Woche vor der Mitgliederhauptversammlung einzureichen.
Dringlichkeitsanträge sind in der Mitgliederhauptversammlung auf die Tagesordnung zu nehmen, wenn 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten dafür stimmen.
Das Recht, Anträge zu stellen haben auch die Mitglieder des Präsidiums.
Rederecht
haben die Stimmberechtigten, die Mitglieder des Präsidiums und die geladenen Gäste.
Beschlüsse
– Beschlußfähigkeit ist gegeben, wenn mehr als 50 % der vertretungsberechtigten Delegierten anwesend sind.
– Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
– Änderungen der Satzung können nur mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Abstimmung
Die Mitgliederhauptversammlung stimmt über Beschlüsse offen ab. Die Wahl der Präsidiumsmitglieder erfolgt geheim.
Die Kassenprüfer werden in offener Abstimmung gewählt.
Verbindlichkeit
Die Beschlüsse der MHV sind für alle Mitglieder des LSV Th. verbindlich. Sie können nur von der MHV selbst aufgehoben werden.
Protokoll über die Mitgliederhauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, dass mindestens die Anträge, die hierzu gefassten Beschlüsse und die Bedenken dagegen enthält.
Es wird vom Protokollführer und vom Präsidenten unterschrieben. Es ist den Vereinen innerhalb von vier Wochen inhaltlich bekannt zugeben.
§ 4 Das Präsidium
Das Präsidium besteht aus
– dem Präsidenten
– dem Vizepräsidenten
– dem Schatzmeister
– den Vorsitzenden der Sportfachgruppen (SFG)
– den Referenten für Frauen und für Jugend
Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Funktion für die Dauer von vier Jahren ehrenamtlich aus.
Das Präsidium hat die Aufgaben:
– luftsportliche Angelegenheiten im Land Thüringen zu koordinieren
– den LSV Th. als ordentliches Mitglied im DAeC e.V. zu vertreten
– die Zusammenarbeit mit anderen LSV zu organisieren
– den Geschäftsführer einzusetzen und anzuleiten
(Der GF hat im Präsidium beratende Stimme, er erledigt den Geschäftsverkehr, leitet Schreiben und Informationen weiter, bearbeitet die Mitgliederstatistik, die Finanzen des Zentralhaushaltes und die der SFG, etc.)
Das Präsidium beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
§ 5 Geschäftsführendes Präsidium
Zum geschäftsführenden Präsidium gehören der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister.
Sie leiten den LSV und verwalten das Vermögen nach den Beschlüssen der Mitgliederhauptversammung und des Präsidiums.
§ 6 Sportfachgruppen
Im LSV Thüringen bestehen SFG für:
– Fallschirmsport
– Freiballonsport
– Flugmodellsport
– Motorflug
– Segelflug
– Ultraleichtflug
Weitere SFG können bei Bedarf gegründet werden. In den SFG müssen alle Vereine des LSV Th. in denen die entsprechende Sportart ausgeübt wird, vertreten sein. Die in die SFG delegierten Mitglieder der Vereine wählen den Vorsitzenden für die Dauer von vier Jahren in eigener Zuständigkeit. Diese Wahl muß bis 3 Wochen vor der wählenden Mitgliederhauptversammlung abgeschlossen sein. Der Vorsitzende der SFG ist zugleich der Referent des Landes Thüringen für die jeweilige Sportart. Die SFG behandeln und vertreten ihre fachlichen und finanziellen Belange in eigener Verantwortung. Sie werden auf der Grundlage ihrer Geschäftsordnung tätig. Der Finanzhaushalt der SFG wird in der Geschäftstelle des LSV Th. geführt. Die Übersicht darüber wird zu den Tagungen des Präsidiums vorgelegt. Die Vors. der SFG erarbeiten ihre HH-Vorschläge für ihre SFG.
§ 7 Referenten
Die Referenten für Frauen- und Jugendsport sind stimmberechtigte Mitglieder des Präsidiums. Im LSV Th. können außerdem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit, für Umweltschutz, für Technik und für Medizin berufen werden. Sie nehmen die fachbezogenen Aufgaben im Land Thüringen und in Zusammenarbeit mit dem DAeC im Interesse des LSV Th. wahr . Sie können mit beratender Stimme an den Präsidiumstagungen teilnehmen. Sie werden vom Präsidium eingeladen. Den Referenten können bei Bedarf Mittel aus dem Haushalt des LSV zur Erfüllung ihrer Aufgaben bewilligt werden.
§ 8 Sitz des LSV Thüringen e.V.
Der Sitz des LSV Thüringen e.V. ist Schöngleina.
Die Geschäftsstelle befindet sich am Flugplatz Jena-Schöngleina
§ 9 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.